Hier nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Unsere Hausverwaltung betreut seit über 10 Jahren erfolgreich den eigenen Immobilienbestand norwegischer Investoren. Mit umfassender Erfahrung und einem professionellen Team sorgen wir für eine effiziente Verwaltung. Unser Fokus liegt auf einer engen Mieterbetreuung und einer kontinuierlichen Optimierung der Immobilien.

Wir informieren Sie

News und aktuelle Informationen:

– ACHTUNG: NEU seit 01.07.2025 geänderte Sprechzeiten

Sprechen Sie mit uns

Unsere persönlichen Mietersprechstunden sind:


Donnerstags von 14 – 18 Uhr

Fragen Sie uns

Häufig gestellte Fragen

Durch unser Formular können Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um z.B. eine Schadensmeldung zu schreiben.
Das Formulare hilft uns, Ihr Anliegen auf kürzestem Wege zum richtigen Sachbearbeiter zu schicken.
Hier finden Sie schon einmal Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen:

Welche Anliegen muss ich schriftlich an die Hausverwaltung richten?

Bitte wenden Sie sich – vor allem aus rechtlichen Gründen – für folgende Anliegen immer schriftlich an uns.

  • Vertragsänderungen (z. B. Namensänderung oder Entlassung aus dem Mietvertrag)
  • Kündigung Ihres Mietvertrages (Achtung: Alle Vertragspartner müssen die Kündigung unterschreiben)
  • Beschwerden
  • Einspruch zur Nebenkostenabrechnung
  • Anfrage zur Mietminderung
  • Schadensmeldung
  • Schlüsselbestellung
Warum ändern sich die Vorauszahlungen?

Nebenkostenabrechnungen sind verbrauchsabhängig und werden jedes Jahr neu berechnet. Wenn Ihre bisherigen monatlichen Vorauszahlungen nicht zur Kostendeckung ausreichen, werden diese angepasst. Dadurch sollen zukünftige hohe Nachzahlungen verhindert werden.

Wie bekomme ich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Über unser Kontaktformular oder per Email.

Diese kostet 29,75 EUR/brutto (netto 25,00 EUR) und ist auf das Konto der BE-Hausverwaltung DE16 1005 0000 0190 3877 77 unter Ihrer Mietvertragsnummer MSFB V ………….. als Verwendungszweck zu zahlen.

Nach Zahlungseingang auf unserem Konto erhalten Sie die Bescheinigung zusammen mit der Rechnung/ Zahlungseingangsbestätigung.

Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist, sofern nicht anders vereinbart, beträgt in der Regel 3 Monate. Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats bei der Hausverwaltung eingehen.

Ich habe meine Wohnung gekündigt, wann bekomme ich meine Kaution ausbezahlt?

Der Gesetzgeber lässt uns eine Frist von 6 Monaten zur Abrechnung der Kaution. Wir werden die Kaution jedoch so schnell wie möglich abrechnen.
Zur Beschleunigung der Auszahlung können Sie uns eine schriftliche Auszahlungsanweisung, die von allen Mietern im Original unterzeichnet sein muss, einreichen.

Ich möchte untervermieten, was muss ich tun?

bitte senden Sie uns Ihre

  • berufliche Abordnung
  • Beschreibung welches Zimmer
  • Ein genaues Datum, ab und bis wann.
  • Passkopie des Untermieters.
  • Erforderlich ist der Untermietvertrag in Kopie.

Sie erhalten im Anschluss eine Genehmigungserklärung, wo beide Parteien unterschreiben müssen.

Der Eigentümer ist nicht verpflichtet den Untermieter zu akzeptieren.

Eine Überbelegung der Wohnung wird nicht genehmigt.

Der Vermieter erhebt in der Regel einen Untermietzuschlag.

Kann ich einen Nachmieter stellen und früher aus der Wohnung ausziehen?

Bitte stellen Sie uns vorab die Frage per Kontaktformular. Sofern der Eigentümer einverstanden ist, können Sie uns potentielle Interessenten vorschlagen.

Bei uns wurde eingebrochen, wer ist mein Ansprechpartner?

Einbrüche/Diebstähle sind meldepflichtig! Rufen Sie die Polizei unter 110 an und setzen uns anschließend in Kenntnis.

Bewohner im Haus verstoßen gegen die Ruhestörung, was kann ich tun?

Sprechen Sie unbedingt zuerst die Nachbarn darauf an. Erreichen Sie dadurch keine Besserung, führen Sie bitte ein Lärmprotokoll und reichen dies bei uns ein.

Es ist ein Erbfall eingetreten, wann kündige ich das Mietverhältnis?

Die Kündigung der Wohnung wegen Todesfall muss schriftlich erfolgen. Die Einhaltung der Kündigungs­frist ist zudem belegbar, wenn das Versenden des Schreibens per Einschrei­ben erfolgt. Damit die Kündigung zudem rechtswirksam ist, müssen neben der Einhaltung der Frist auch alle Erben bzw. eintrittsberechtigten Personen die Kündigung unterschreiben. Sofern Sie eine Vollmacht vorlegen können, reicht der nächste Erbe. Schlagen Sie alle das Erbe aus, wird sich das Nachlassgericht um den Ablauf kümmern.

Sie haben einen akuten Schaden und unser Büro ist geschlossen?

Schreiben Sie bitte eine SMS oder rufen Sie bitte die Notrufnummer 0151/46173996 Herrn Wilcke an.